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Für Cabrios, Motorräder, Wohnmobile oder Winterautos: Mit einem Saisonkennzeichen zahlen Sie Versicherung und Kfz-Steuer nur für die Monate, in denen Sie fahren.
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Saisondauer | 2 bis 11 volle Monate, jedes Jahr gleich |
| Versicherung in der Saison | voller Schutz wie bei normaler Zulassung |
| außerhalb der Saison | Ruheversicherung (meist Teilkasko-Schutz), nur bei Abstellen auf privatem Grund, nicht im öffentlichen Raum |
| SF-Klasse | bei vielen Versicherern Hochstufung nur bei mindestens 6 Monaten Saison |
| Kfz-Steuer | nur anteilig für die Saisonmonate |
Mindestens zwei und höchstens elf Monate, immer in vollen Kalendermonaten. Der Zeitraum gilt jedes Jahr gleich.
Meist besteht eine beitragsfreie Ruheversicherung mit Teilkasko-Schutz, wenn das Fahrzeug auf privatem Grund abgestellt ist, zum Beispiel in einer Garage.
Bei vielen Versicherern nur, wenn die Saison mindestens sechs Monate dauert. Prüfen Sie die Bedingungen Ihres Tarifs.
Nein. Fahren außerhalb der Saison ist ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und nicht versichert.
Ja, über die Zulassungsstelle. Informieren Sie danach auch Ihren Versicherer.
Stand: Oktober 2026
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