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Gasanbieter wechseln: So einfach geht’s

Ob Grundversorgung oder teurer Sondervertrag: Ein Wechsel des Gasanbieters ist online in wenigen Minuten erledigt und ohne Unterbrechung der Versorgung.

Kurz gesagtHalten Sie Zählernummer und Jahresverbrauch in kWh bereit. Aus der Grundversorgung kommen Sie mit zwei Wochen Frist heraus, nach einer Preiserhöhung per Sonderkündigung. Der neue Anbieter erledigt die Kündigung meist für Sie. Die Gasversorgung wird durch den Wechsel nicht unterbrochen.

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Ablauf in 4 Schritten

  1. Verbrauch nachsehen: auf der letzten Jahresabrechnung in kWh. Steht dort nur m³, rechnet die Abrechnung die kWh meist mit aus.
  2. Vergleichen: Postleitzahl und Verbrauch in den Rechner eingeben.
  3. Abschließen: Zählernummer angeben und den Anbieter mit der Kündigung beauftragen.
  4. Zählerstand zum Wechseltag ablesen und an beide Anbieter melden.

Kündigungsfristen

VertragsartKündigung
Grundversorgungjederzeit mit zwei Wochen Frist
Sondervertrag (seit März 2022)nach der Erstlaufzeit monatlich kündbar
PreiserhöhungSonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Preisänderung
Gut zu wissen: Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel gilt bislang nur für Strom. Beim Gas kann der technische Wechsel weiterhin einige Tage bis wenige Wochen dauern. Die Versorgung läuft in dieser Zeit normal weiter.

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Darauf sollten Sie achten

Häufige Fragen

Wird beim Wechsel des Gasanbieters das Gas abgestellt?

Nein. Leitungen und Zähler bleiben gleich, nur der Lieferant ändert sich. Bei Verzögerungen liefert der Grundversorger übergangsweise weiter.

Wer kündigt beim alten Gasanbieter?

In der Regel der neue Anbieter, wenn Sie ihn beim Abschluss damit beauftragen.

Kann ich als Mieter den Gasanbieter wechseln?

Ja, sofern Sie einen eigenen Gasliefervertrag und Zähler haben. Bei zentraler Heizung über den Vermieter entscheidet dieser über den Lieferanten.

Was ist günstiger: Grundversorgung oder Sondervertrag?

Sonderverträge sind häufig günstiger als die Grundversorgung. Ein Vergleich für Ihre Postleitzahl zeigt, ob sich der Wechsel lohnt.

Darf ich bei einer Preiserhöhung kündigen?

Ja. Bei einer Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt, an dem der neue Preis gelten soll.

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Stand: Oktober 2026