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Kfz-Versicherung wechseln: So sparen Sie zum Jahreswechsel

Die meisten Autoversicherungen laufen bis zum 31. Dezember. Wer bis zum 30. November kündigt, kann zum 1. Januar in einen günstigeren Tarif wechseln.

Kurz gesagtBei einem Versicherungsjahr gleich Kalenderjahr muss die Kündigung bis spätestens 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Schließen Sie zuerst den neuen Vertrag ab, dann kündigen Sie den alten. Nach einer Beitragserhöhung, einem Schaden oder einem Fahrzeugwechsel haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.

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In 4 Schritten zur neuen Kfz-Versicherung

  1. Unterlagen bereitlegen: Fahrzeugschein, aktuelle Schadenfreiheitsklasse (steht in der Beitragsrechnung), jährliche Fahrleistung und Fahrerkreis.
  2. Tarife vergleichen: Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Deckungssumme, Selbstbeteiligung, Werkstattbindung und Leistungen wie grobe Fahrlässigkeit oder Marderbiss.
  3. Neuen Vertrag abschließen: Der neue Versicherer meldet sich mit der Versicherungsbestätigung (eVB) und übernimmt Ihre Schadenfreiheitsklasse.
  4. Alten Vertrag kündigen: schriftlich bzw. in der vom Vertrag vorgesehenen Form, mit Versicherungsnummer und Kennzeichen. Viele Anbieter erlauben inzwischen auch die Kündigung online über einen Kündigungsbutton.

Fristen im Überblick

AnlassFrist
Ordentliche Kündigungein Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres; bei Ablauf 31.12. also bis 30.11. (Eingang beim Versicherer)
Beitragserhöhung ohne Leistungsänderunginnerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung
Schadenfallinnerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung
Fahrzeugkauf (neuer Halter)innerhalb eines Monats nach dem Erwerb
Tipp: Weicht Ihr Versicherungsjahr vom Kalenderjahr ab, gilt der Stichtag 30.11. nicht. Maßgeblich ist dann ein Monat vor dem Ende Ihres individuellen Versicherungsjahres.

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Worauf es beim Wechsel ankommt

Häufige Fragen

Bis wann muss ich die Kfz-Versicherung kündigen?

Wenn Ihr Versicherungsjahr am 31. Dezember endet, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Bei einem abweichenden Versicherungsjahr gilt ein Monat vor dessen Ende.

Kann ich auch nach dem 30. November noch wechseln?

Ja, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, etwa nach einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung, nach einem regulierten Schaden oder beim Kauf eines Fahrzeugs. Die Frist beträgt jeweils einen Monat.

Verliere ich beim Wechsel meine Schadenfreiheitsklasse?

Nein. Der neue Versicherer fragt die Schadenfreiheitsklasse beim bisherigen Versicherer ab und übernimmt sie.

Muss ich zuerst kündigen oder zuerst neu abschließen?

Am sichersten ist es, zuerst den neuen Vertrag abzuschließen und danach zu kündigen. So ist das Fahrzeug lückenlos versichert.

Was ist eine eVB-Nummer?

Die elektronische Versicherungsbestätigung weist der Zulassungsstelle nach, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht. Sie brauchen sie vor allem bei Zulassung und Halterwechsel.

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Stand: Oktober 2026