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Als Hundehalter haften Sie für Schäden Ihres Hundes unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen, auch ohne eigenes Verschulden. Die Privathaftpflicht deckt das nicht ab.
Hundehaftpflicht vergleichen ↓
| Regelung | Bundesländer (Übersicht) |
|---|---|
| Pflicht für alle Hunde | Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen |
| Pflicht für bestimmte Hunde (z. B. Listenhunde, gefährliche oder große Hunde) | Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen |
| keine landesweite Pflicht | Mecklenburg-Vorpommern |
Die Einzelheiten regeln die Hundegesetze der Länder; Ausnahmen und Rassenlisten unterscheiden sich, zudem können Kommunen eigene Vorgaben machen. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung des Landesrechts.
Nein. Hunde (und Pferde) sind in der Privathaftpflicht nicht mitversichert. Dafür brauchen Sie eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Kleintiere wie Katzen sind dagegen meist über die Privathaftpflicht abgedeckt.
Für alle Hunde gilt sie in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In den meisten anderen Ländern nur für Listenhunde oder gefährliche Hunde. Maßgeblich ist das jeweilige Landeshundegesetz.
Mindestens 10 Mio. € pauschal. Einige Länder schreiben für Pflichtversicherte Mindestsummen vor, die darunter liegen; die höhere Summe kostet meist nur wenig mehr.
Schäden an eigenen Sachen oder an Personen im eigenen Haushalt, vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie je nach Tarif bestimmte Mietsachschäden.
Ja, nicht jeder Versicherer nimmt Listenhunde an, und die Beiträge sind meist höher. Im Vergleich können Sie die Rasse angeben.
Stand: Oktober 2026
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