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Hundehaftpflicht: Pflicht, Leistungen und Vergleich

Als Hundehalter haften Sie für Schäden Ihres Hundes unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen, auch ohne eigenes Verschulden. Die Privathaftpflicht deckt das nicht ab.

Kurz gesagtNach § 833 BGB haften Halter für Schäden ihres Hundes verschuldensunabhängig. In mehreren Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht, in den meisten übrigen für Listenhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde. Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von mindestens 10 Mio. € pauschal.

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Wo ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

RegelungBundesländer (Übersicht)
Pflicht für alle HundeBerlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Pflicht für bestimmte Hunde (z. B. Listenhunde, gefährliche oder große Hunde)Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen
keine landesweite PflichtMecklenburg-Vorpommern

Die Einzelheiten regeln die Hundegesetze der Länder; Ausnahmen und Rassenlisten unterscheiden sich, zudem können Kommunen eigene Vorgaben machen. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung des Landesrechts.

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Darauf kommt es beim Tarif an

Häufige Fragen

Ist mein Hund über die Privathaftpflicht versichert?

Nein. Hunde (und Pferde) sind in der Privathaftpflicht nicht mitversichert. Dafür brauchen Sie eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Kleintiere wie Katzen sind dagegen meist über die Privathaftpflicht abgedeckt.

In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

Für alle Hunde gilt sie in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In den meisten anderen Ländern nur für Listenhunde oder gefährliche Hunde. Maßgeblich ist das jeweilige Landeshundegesetz.

Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Mindestens 10 Mio. € pauschal. Einige Länder schreiben für Pflichtversicherte Mindestsummen vor, die darunter liegen; die höhere Summe kostet meist nur wenig mehr.

Was zahlt die Hundehaftpflicht nicht?

Schäden an eigenen Sachen oder an Personen im eigenen Haushalt, vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie je nach Tarif bestimmte Mietsachschäden.

Brauchen Listenhunde einen speziellen Tarif?

Ja, nicht jeder Versicherer nimmt Listenhunde an, und die Beiträge sind meist höher. Im Vergleich können Sie die Rasse angeben.

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Stand: Oktober 2026