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Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) bestimmt, wie viel Prozent des Grundbeitrags Sie für Haftpflicht und Vollkasko zahlen. Je länger Sie unfallfrei fahren, desto günstiger wird es.
| Situation | Einstufung |
|---|---|
| Fahranfänger ohne Vorversicherung | meist SF 0 (höchster Beitragssatz) |
| Führerschein seit einigen Jahren, erstes eigenes Auto | oft Sonderstufe SF ½ oder höher, je nach Versicherer |
| jedes volle schadenfreie Jahr | +1 SF-Klasse |
| Schaden in Haftpflicht oder Vollkasko | Rückstufung nach Tabelle des Versicherers |
| Schaden nur in der Teilkasko (z. B. Glas, Wild, Hagel) | keine Rückstufung |
Die Höchstklasse und die Beitragssätze je Klasse unterscheiden sich zwischen den Versicherern. Viele Tarife reichen heute bis SF 35 oder höher.
Die SF-Klasse ist eine Einstufung in der Kfz-Versicherung, die sich nach der Zahl der schadenfreien Jahre richtet. Sie bestimmt, welchen Prozentsatz des Grundbeitrags Sie in Haftpflicht und Vollkasko zahlen.
In Ihrer Beitragsrechnung oder im Versicherungsschein. Beim Wechsel fragt der neue Versicherer sie außerdem beim bisherigen Versicherer ab.
Nein. Die Teilkasko hat keine SF-Klasse. Ein Teilkaskoschaden, etwa durch Hagel oder einen Wildunfall, führt deshalb nicht zu einer Rückstufung.
Ja, viele Versicherer erlauben die Übertragung innerhalb der Familie, wenn das Kind das Fahrzeug nachweislich regelmäßig genutzt hat. Übertragen werden höchstens so viele Jahre, wie das Kind den Führerschein besitzt.
Zahlt die Versicherung einen Schaden aus der Haftpflicht oder Vollkasko, werden Sie im Folgejahr zurückgestuft. Wie viele Klassen, hängt von der Rückstufungstabelle Ihres Versicherers ab.
Stand: Oktober 2026
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