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Der Wechsel ist einfacher als viele denken: Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Kündigung, und der Strom fließt ohne Unterbrechung weiter.
| Vertragsart | Kündigung |
|---|---|
| Grundversorgung | jederzeit mit zwei Wochen Frist |
| Sondervertrag (seit März 2022 abgeschlossen) | nach der Erstlaufzeit monatlich kündbar |
| Preiserhöhung | Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Preisänderung |
| Umzug | Sonderkündigung möglich, wenn der Anbieter am neuen Ort nicht liefert oder den Vertrag nicht zu gleichen Konditionen fortführt |
Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Wechsel des Stromlieferanten zwischen den Marktpartnern innerhalb von 24 Stunden abgewickelt werden. Ihre vertraglichen Kündigungsfristen bleiben davon unberührt; schneller geht es vor allem dann, wenn Sie aus der Grundversorgung oder nach Ablauf der Mindestlaufzeit wechseln.
Wer Ökostrom möchte, findet im Ökostromvergleich passende Tarife.
Nein. Kommt es zu Verzögerungen, liefert automatisch der Grundversorger weiter. Eine Unterbrechung wegen eines Wechsels gibt es nicht.
In der Regel übernimmt das der neue Anbieter, wenn Sie ihn beim Abschluss damit beauftragen.
Zählernummer oder Marktlokations-ID, Jahresverbrauch, Lieferadresse und Bankverbindung. Den Namen des bisherigen Anbieters und Ihre Kundennummer finden Sie auf der Rechnung.
So oft Sie möchten, solange Sie die Kündigungsfristen Ihres laufenden Vertrags einhalten.
Ja. Bei einer Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt, an dem der neue Preis gelten soll. Der Anbieter muss Sie vorher informieren.
Stand: Oktober 2026
Hinweis: finanz-fox.de ist ein Informations- und Vergleichsportal. Der Tarifrechner wird von unserem Partner Verivox bereitgestellt; schließen Sie über ihn einen Vertrag ab, erhalten wir eine Vergütung, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.