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Was in die Kündigung gehört, bis wann sie beim Versicherer sein muss und wie Sie lückenlos versichert bleiben.
Bei einer Sonderkündigung ergänzen Sie den Grund, zum Beispiel: „Ich mache von meinem Sonderkündigungsrecht wegen der Beitragserhöhung vom [Datum] Gebrauch.“
| Anlass | Frist |
|---|---|
| Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung | ein Monat ab Zugang der Mitteilung |
| Schaden reguliert oder abgelehnt | ein Monat ab Abschluss der Regulierung |
| Fahrzeugkauf | ein Monat ab Erwerb (für den Käufer) |
| Fahrzeug abgemeldet / verkauft | Vertrag endet in der Regel automatisch bzw. geht auf den Käufer über |
Eine Beitragserhöhung allein wegen einer neuen Typ- oder Regionalklasse berechtigt nach vielen Bedingungen ebenfalls zur Sonderkündigung. Prüfen Sie dazu Ihre Versicherungsbedingungen (AKB).
Sie muss bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Der Poststempel reicht nicht.
Das hängt von der im Vertrag vereinbarten Form ab. Viele Versicherer akzeptieren E-Mail oder Online-Formular; bei online abgeschlossenen Verträgen muss ein Kündigungsbutton vorhanden sein.
Das Fahrzeug darf ohne Haftpflichtversicherung nicht am Verkehr teilnehmen. Der Versicherer meldet das Vertragsende der Zulassungsstelle, die das Fahrzeug außer Betrieb setzen kann.
Nein. Die Versicherung geht auf den Käufer über, der sie innerhalb eines Monats kündigen kann. Der Verkäufer sollte den Verkauf dem Versicherer melden.
Ja, wenn der Beitrag ohne Leistungsverbesserung steigt. Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen.
Stand: Oktober 2026
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